Seelisch kommt der Mensch als Gruppenwesen zur Welt; erst Jahre später lernt er, sich als Individuum zu verstehen. (Heribert Knott)
Berufsverband der Approbierten Gruppenpsychotherapeuten

Der Berufsverband der Approbierten Gruppenpsychotherapeutinnen und Gruppenpsychotherapeuten dient der Förderung der Gruppenpsychotherapie.

 

Gruppenpsychotherapie als anerkannt effektives, qualitativ hochwertiges und ökonomisches Verfahren verbessert und gewährleistet die psychotherapeutische Versorgung der Bevölkerung im besonderen Maße.

 

Der BAG versteht sich als Interessensvertretung aller approbierten und wissenschaftlich qualifizierten Gruppenpsychotherapeutinnen und -therapeuten – methodenübergreifend – mit dem Ziel:

 

  • Förderung und Hervorhebung des Stellenwertes der Gruppenpsychotherapie in der Gesellschaft
  • Förderung der Forschung zur und wissenschaftlichen Weiterentwicklung der Gruppenpsychotherapie
  • Förderung und Gewährleistung der qualitativen und ethischen Standards der Gruppenpsychotherapie
  • Förderung und Erleichterung der Durchführung von Gruppentherapien in der ambulanten kassenärztlichen und -psychotherapeutischen Versorgung
  • Förderung der Honorierung ambulanter Gruppenpsychotherapien

 

Gegründet wurde der BAG am 27. Juni 1999 als Initiative einiger Gruppenpsychotherapeutinnen und -therapeuten aufgrund der Entwicklung, dass Gruppentherapie in der kassenärztlichen und -psychotherapeutischen Versorgung nur marginal angewandt bzw. bedeutungslos zu werden drohten, während sie sich in der stationären Therapie als unumstrittene effektive Therapieform fest etablierte und dort von Kostenträgern unterstützt wurde. Anliegen der Initiative war es, eine Änderung dieser Situation zu bewirken wie auch, die Gründe dieser Entwicklung zu erforschen.

Die bestehenden Fachgesellschaften - damals z. B. der DAGG (Arbeitskreis für Gruppenpsychotherapie und Gruppendynamik) oder die spätere D3G (Deutsche Gesellschaft für Gruppenanalyse und Gruppenpsychotherapie) – konnten eine Änderung nicht bewirken, da sie im Wesentlichen andere Aufgaben zu erfüllen hatten. Daher entschlossen sich Mitglieder verschiedener Fachgesellschaften, mit deren Unterstützung, den BAG zu gründen. Zudem hatte sich bereits vor der Gründung des BAG eine Arbeitsgruppe „Richtlinien und Honorare" aus Verhaltenstherapeuten und psychoanalytisch orientierten Kolleginnen und Kollegen zusammengefunden, um mit der KBV anlässlich der derzeit anstehenden Änderung der PT-Richtlinien eine gruppen-adäquate Revision der Psychotherapie-Richtlinien zu erreichen (z.B. eigenes, vereinfachtes und gruppenadäquates Gutachterverfahren). Gleichzeitig wurde eine Erhöhung der Honorare, die den Fortbestand der Gruppentherapie in der Kassenversorgung sichern sollte, verhandelt. Anlass dafür war damals sowohl ein Punktwertverfall, als auch eine honorarmäßige Herunterstufung der Gruppentherapie gegenüber der Einzeltherapie. Lag in den 1980er Jahren die Honorierung für Gruppentherapie z. B. noch bei 50 % der Punktzahl für Einzeltherapie, so veränderte sich die Relation auf 31 %, sicherlich ein wichtiger Grund, warum kaum noch ambulante Gruppenpsychotherapie durchgeführt wurden.

Seit Gründung des BAG ist viel erreicht.

 

Die Förderung der Gruppenpsychotherapie fand in vielfältigen Förderungsmaßnahmen ihren Niederschlag – wie u. a. in der Strukturreform der Psychotherapierichtlinien und Änderung der PTRL 2017 – bis hin zum aktuellen Stand. Die erreichten Veränderungen haben für viele Therapeutinnen und Therapeuten die Durchführung von Gruppenpsychotherapie deutlich attraktiver gemacht, was sich in einer stetigen Zunahme erbrachter gruppentherapeutischer Leistungen widerspiegelt. (siehe auch KBV, G-BA)

 

Erreicht wurde auch eine für Gruppentherapeutinnen und -therapeuten wichtige, erhebliche Steigerungen der Gruppentherapiehonorare, die ebenso zu einer zunehmenden Steigerung der Durchführung von Gruppentherapien geführt hat.

 

Erfolg waren weiterhin zwei wichtige Studien zur Erforschung der Ursachen mangelnder Repräsentanz von Gruppenpsychotherapie in der ambulanten Versorgung – die Studien BARGRU I und II – die unter Mitwirkung des BAG, gefördert vom Innovationsausschuss des Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA), durchgeführt wurden. (siehe auch Forschung)

 

Erreicht wurde auch, dass in allen wissenschaftlich anerkannten Verfahren neben der Weiterbildung in Einzelpsychotherapie auch die in Gruppenpsychotherapie verbindlich erfolgt. 

War bisher die Weiterbildung in Gruppenpsychotherapie ein Anliegen weniger Kolleginnen und Kollegen, die sich für Gruppenphänomene interessierten, ist die Gruppenpsychotherapie mittlerweile verpflichtender Bestandteil für alle in der Weiterbildung in Psychotherapie.

In allen wissenschaftlich anerkannten Verfahren wird neben der Einzelpsychotherapie auch die Gruppenpsychotherapie erlernt, so dass werdende Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie, Psychiatrie im Kinder- und Jugendalter sowie Fachpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten für Erwachsene und Kinder und Jugendliche darin weitergebildet werden. Bisher galt diese Regelung ausschließlich für Fachärztinnen und -ärzte für Psychosomatik und Psychotherapie.

Ein Ergebnis der langjährigen Arbeit des BAG ist gewiss: Eine BAG-Mitgliedschaft lohnt sich!

 

Vorstand des BAG

 

Stand Mai 2025