Zitat: "Die Bereichsweiterbildung in Psychotherapieverfahren schließt für Psychologische Psychotherapeuten (PP) und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP) ebenso wie die Qualifizierung im vertieften Verfahren während der Ausbildung keine automatische Gruppenqualifikation ein. Die erforderliche Qualifikation für die Abrechnung von Gruppenbehandlungen in diesem Verfahren ist in der Psychotherapievereinbarung festgelegt."
Die Änderung im aktuellen Entwurf, die vorsieht, dass in den Bereichsweiterbildungen zur Verfahrensqualifikation nicht automatisch auch die gleichzeitige Qualifikation in Gruppenpsychotherapie berücksichtigt wird, wie sie in der MWBO-Pt festgelegt ist, wurde aus unserer Sicht nachvollziebarem Grund vorgenommen: Die Voraussetzungen für diese Qualifikationen unterscheiden sich. Dies trägt zukünftig für ein besserer Transparenz und der Erhaltung eines qualitativ hohen Standards der Gruppenpsychotherapieausbildung.
Der Berufsverband der approbierten Gruppenpsychotherapeuten (BAG) begrüßt es daher, die Regelungen zur Gruppenpsychotherapie aus der MWBO P nicht zu übernehmen.
für den Vorstand des BAG
Beate Cohrs
-Vorsitzende-